Vorgehen gegen extremistische Tendenzen im eigenen Verein
Wenn politische Konflikte und extreme Haltungen in den Vereinsalltag überschwappen, ist das stets eine Herausforderung. Im Folgenden haben wir einige Hinweise zusammengefasst, die in solchen Situationen hilfreich sein können.
Oft ist der Ton im digitalen Raum nochmal härter als im persönlichen Kontakt. Zum Umgang mit rechten Kampagnen und Bedrohungen auf SocialMedia informiert die Broschüre „Handlungssicher im digitalen Raum“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR):
https://mbr-berlin.de/wp-content/uploads/2021/02/201109_MBR_Broschuere_SocialMedia_v2-2.pdf
Wie kann man Parteipolitik und diskriminierenden Tendenzen aus dem eigenen Vereinen heraushalten? (Nicht nur im Sport)
Im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Deutschen Sportjugend (dsj) wurden von den Wissenschaftler*innen des Instituts für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln, Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel, zwei rechtswissenschaftliche Gutachten erstellt. Diese Gutachten beleuchten praxisnah die Herausforderungen und den rechtlich möglichen Umgang mit vereinsschädigendem Verhalten sowie der Definition von „parteipolitischer Neutralität“ am Beispiel von Sportvereinen:
- Rechtsgutachten zu „Vereinsschädigendem Verhalten“:
- https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Meldungen_und_Pressemitteilungen/2024_PDFs_PM/Gutachten_Verbandsschaedigendes_Verhalten.pdf
- Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen:
- https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Meldungen_und_Pressemitteilungen/2024_PDFs_PM/Gutachten_Parteipolitische_Neutralitaet_von_Sportvereinen.pdf
Aus dem Gutachten geht hervor, dass parteipolitische Neutralität nicht mit gesellschaftspolitischer Neutralität gleichgesetzt werden kann und ein Vorgehen im Verein gegen menschenverachtende oder demokratiefeindliche Tendenzen (egal welcher politischen Couleur) durchaus möglich ist.
Zur werte-basierten Vereinsarbeit und der klaren Abgrenzung von Mitgliedern, die diese Werte nicht teilen, empfiehlt sich die gemeinsame Erstellung eines Leitbildes, in dem festgehalten wird, „wofür“ der Verein steht (z.B. ein wertschätzendes Menschen Bild und respektvoller Umgang mit allen, auch wenn das nicht der zentrale Vereinszweck ist) und „gegen“ was er sich abgrenzt. Auch eine wertebasierte Satzung (Beispiel: § 6 der Satzung des Landessportbundes Hessen), in der Konsequenzen bei vereinsschädigendem Verhalten vorgesehen sind, kann helfen, wenn es „ernst“ wird.
Angelika Ribler ist erfahrende Beraterin in Sachen Abgrenzung gegen rechte oder andere extremistische Tendenzen in Vereinen und bei der Sportjugend Hessen Referatsleiterin für Jugend- und Sportpolitik. Mehr Infos und Kontakt: https://www.praeventionstag.de/nano.cms/personen/id/147